Ihr Weg zur Ernährungstherapie
Für die Ernährungstherpapie wird eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt. Diese stellt der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin kostenfrei und budgetneutral aus. Sie verwenden dafür ein Rezept/einen Überweisungsschein oder ein Formular (siehe Download unten). Die Notwendigkeits-bescheinigung sollte die Empfehlung zur Ernährungsberatung und die Diagnose enthalten.
Die PatientInnen nehmen zu einer Ernährungsfachkraft Kontakt auf. Diese erstellt gerne einen Kostenvoranschlag. Dieser wird bei der Krankenkasse zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung eingereicht.
In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen ganz oder anteilig die Kosten für mehrere Einzelgespräche bei einer ernährungsabhängigen Erkrankung (kurativ, §§ 43 SGB V). Auch die Beihilfe und einige private Krankenversicherungen bezuschussen die Ernährungsberatung. Über die Höhe der Bezuschussung informiert die Krankenkasse.
Die meisten Krankenkassen unterstützen auch Einzelgespräche und Kurse im Rahmen der Prävention (präventiv, §§ 20 SGB V). Ihre Krankenkasse oder Ernährungsberaterin informieren Sie gerne.
Und so geht's:
- Ihr Arzt stellt für Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung aus.
- Sie nehmen Kontakt auf zur Ernährungstherapeutin/zum Ernährungstherapeuten und alles weitere wird besprochen.
- Ernährungstherapie wird von ihrer Krankenversicherung/Beihilfe bezuschusst. Fragen Sie dort nach.